Freilandforschung für Ihre Planungsvorhaben
Jedes Tun und Handeln, jeder Eingriff in bestehende Systeme, hat Folgen. Es verändert sich etwas. Veränderungen und Eingriffe bei Planungsvorhaben sind gesetzlich geregelt und Sie als Planer und Investor, sind verpflichtet diese Gesetze einzuhalten.
Wir verstehen uns als Schnittstelle zwischen Natur, Auftraggebern und Behörden. Sie bekommen eine professionelle Beratung, Begleitung und Umsetzung der artenschutzrechtlichen Maßnahmen.
Individuelle Lösungen und ein ganzheitliches Naturverständnis
Jedes Planungsvorhaben erfordert eine individuelle Betrachtung der landschaftlichen Voraussetzungen, die mit den geplanten Baumaßnahmen in Einklang gebracht werden müssen. Wir legen großen Wert auf eine kundennahe und lösungsorientierte Arbeitsweise.
Zu unserem Dienstleistungsspektrum gehören:
- Erstellung von Gutachten im Sinne des Artenschutzes
- Artenschutzrechtliche Fachbeiträge im Rahmen von Umweltverträglichkeitsstudien
- Durchführung von FFH-Prüfungen Begleitung bei den Genehmigungsprozessen
- Beratung zur Umsetzung von Artenschutzmaßnahmen
- Begleitung und Kontrolle bei der Durchführung von Artenschutzmaßnahmen
- Umsetzung von Arten-Sicherungsmaßnahmen
Wir möchten unsere Auftraggeber dabei unterstützen, ihre planerischen Vorhaben schnellstmöglich umzusetzen und haben uns zur Aufgabe gemacht, die negativen Auswirkungen auf die Natur dabei zu minimieren. Wir haben ein ganzheitliches Naturverständnis entwickelt und ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, damit natürliche Prozesse der Umgebung weiterhin störungsfrei ablaufen können.